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Eine Folge der Finanzkrise ist, dass es bei Investitionen in Schuldtiteln zu einem übermäßigen Rückgriff auf Ratings durch die Anleger, einschließlich EBAV, OGAW und Alternativer Investmentfonds (AIF), kommt, ohne die Bonität der Emittenten dieser Instrumente unbedingt einer eigenen Bonitätsprüfung zu unterziehen. Um die Qualität der von EBAV, OGAW und AIF getätigten Anlagen zu verbessern und dadurch die Anleger dieser Fonds zu schützen, sollte von allen EBAV, OGAW-Verwaltungs- und Investmentgesellschaften sowie AIFM verlangt werden, sich bei der Bewertung der Risiken, die mit denen EBAV, OGAW und AIF getätigten Anlagen verbunden sind, nicht ausschließlich und automatisch auf Ratings zu stützen oder sie als einzigen Parameter zu verwenden. Aus diesem Grund sollte in die Risikomanagementprozesse und -systeme von EBAV, OGAW-Verwaltungs- und Investmentgesellschaften sowie AIFM unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten der Grundsatz gegen einen übermäßigen Rückgriff auf Ratings aufgenommen werden.
Die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Einrichtungen müssen eigene Kreditrisikobewertungen vornehmen und dürfen sich bei der Bewertung der Bonität eines…
Damit alle Risiken, die für die einzelnen AIF-Anlagestrategien wesentlich sind und denen jeder AIF unterliegt oder unterliegen kann, hinreichend festgestellt,…
Der übermäßige Rückgriff auf Ratings sollte verringert werden, und alle durch Ratings ausgelösten Automatismen sollten nach und nach abgebaut werden.…
Artikel 15 der Richtlinie 2011/61/EU wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „(2) Damit alle Risiken, die für die einzelnen…
Die jüngsten Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten haben gezeigt, dass viele Anlagestrategien der AIFM für Anleger, andere Marktteilnehmer und Märkte mit…
Artikel 51 der Richtlinie 2009/65/EG wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Eine Verwaltungs- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.