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In Anbetracht der Gefahren durch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist es angebracht, Altersbeschränkungen für ihre Bereitstellung an Personen festzulegen und sicherzustellen, dass ihre Kennzeichnung ausreichende und angemessene Informationen über die sichere Verwendung enthält, um die menschliche Gesundheit und Sicherheit und die Umwelt zu schützen. Bestimmte pyrotechnische Gegenstände sollten nur Personen mit den erforderlichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderungen an die Kennzeichnung pyrotechnischer Gegenstände für Fahrzeuge sollten die gegenwärtige Praxis sowie die Tatsache, dass diese Gegenstände ausschließlich an professionelle Nutzer geliefert werden, berücksichtigen.
Abweichend von Absatz 1 dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1, die Rettungsmittel oder Bestandteil von Schutzausrüstungen oder Rettungsmitteln…
Die Mitgliedstaaten sollten alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass pyrotechnische Gegenstände nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen,…
Kategorie F4: „zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen“ und Mindestsicherheitsabstand/Mindestsicherheitsabstände.
Es ist angebracht, wesentliche Sicherheitsanforderungen für pyrotechnische Gegenstände festzulegen, um die Verbraucher zu schützen und Unfälle zu vermeiden.
Pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge sind für den Lebenszyklus von Fahrzeugen konzipiert und erfordern deshalb eine besondere Übergangsregelung. Es ist…
Falls auf dem pyrotechnischen Gegenstand für Fahrzeuge nicht genügend Platz für die nach Absatz 1 erforderliche Kennzeichnung vorhanden ist, müssen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.