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Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und insbesondere von Feuerwerkskörpern unterliegt in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen kulturellen Gepflogenheiten und Traditionen. Daher ist es erforderlich, den Mitgliedstaaten unter anderem aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der menschlichen Gesundheit und Sicherheit die Einführung nationaler Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung oder des Verkaufs bestimmter Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen an die breite Öffentlichkeit zu ermöglichen.
Die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bereitstellung von pyrotechnischen Gegenständen auf dem Markt sind…
Die Mitgliedstaaten sollten alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass pyrotechnische Gegenstände nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen,…
Diese Richtlinie hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, aus berechtigten Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der menschlichen…
Pyrotechnische Gegenstände erfordern geeignete Maßnahmen im Hinblick auf den Schutz der Endnutzer und die Sicherheit der Bevölkerung. Pyrotechnische Gegenstände…
Da aufgrund der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten Handelshemmnisse innerhalb der Union entstehen können, müssen sie angeglichen werden, um…
Stellt ein Mitgliedstaat nach einer Beurteilung gemäß Artikel 39 Absatz 1 fest, dass ein pyrotechnischer Gegenstand eine Gefahr für die menschliche Gesundheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.