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Die Unabhängigkeit und Objektivität der zuständigen Behörde sollte gewährleistet werden. Diesbezüglich haben die Erfahrungen mit schweren Unfällen eindeutig gezeigt, dass durch die Organisation der Verwaltungszuständigkeiten innerhalb eines Mitgliedstaats Interessenkonflikte vermieden werden können, indem klar getrennt wird zwischen Regulierungsfunktionen und den damit verbundenen Entscheidungen in Bezug auf Offshore-Sicherheit und Umwelt einerseits und Regulierungsfunktionen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung natürlicher Offshore-Ressourcen einschließlich Lizenzerteilung und Verwaltung von Einnahmen andererseits. Solche Interessenkonflikte werden am besten durch eine vollständige Trennung der zuständigen Behörde von den Funktionen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung natürlicher Offshore-Ressourcen vermieden.
Ist die zuständige Behörde bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zugleich Vorhabenträger, so ist die Unabhängigkeit des Behördenhandelns bei der Wahrnehmung der…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten jederzeit die Unabhängigkeit und Objektivität der zuständigen Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Regulierungsfunktionen,…
Die Objektivität der zuständigen Behörde sollte sichergestellt werden. Interessenkonflikte könnten unter anderem verhindert werden, indem für eine…
Eine vollständige Abkopplung der zuständigen Behörde von der wirtschaftlichen Entwicklung natürlicher Offshore-Ressourcen ist möglicherweise unverhältnismäßig,…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Durchsetzung der vielfältigen Verpflichtungen gemäß dieser Richtlinie mehrere zuständige Behörden benennen können. Um die…
Um eine rasche Intervention und die Unabhängigkeit von Wirtschaftsakteuren zu garantieren sowie Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.