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Wenn sich bewegliche Offshore-Bohreinheiten auf der Durchfahrt befinden und als Schiffe anzusehen sind, unterliegen sie den internationalen maritimen Übereinkommen, insbesondere SOLAS und MARPOL oder den gleichwertigen Normen des Codes für den Bau und die Ausrüstung beweglicher Offshore-Bohreinheiten (MODU Code). Wenn sich diese beweglichen Offshore-Bohreinheiten auf der Durchfahrt in Offshore-Gewässern befinden, unterliegen sie ferner dem Unionsrecht in Bezug auf die Hafenstaatkontrolle und die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten. Diese Richtlinie erstreckt sich auf diese Einheiten, wenn sie für Bohr- oder Fördertätigkeiten oder andere mit Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten zusammenhängende Tätigkeiten in Offshore-Gewässern stationiert sind.
Die Erteilung der Genehmigung setzt voraus, dass Abweichend von Satz 1 Nummer 4 kann, falls der Flaggenstaat kein Sicherheitszeugnis entsprechend dem MODU-Code…
„internationale Übereinkommen“ die nachstehenden im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) angenommenen Übereinkommen sowie die…
Das Offshore-Protokoll betrifft einen Bereich, der weitgehend vom Unionsrecht erfasst ist. Dazu gehören Aspekte wie beispielsweise der Schutz der Meeresumwelt,…
Auf Unionsebene ist es wichtig, dass technische Normen durch einen entsprechenden Rechtsrahmen im Bereich der Produktsicherheit ergänzt werden, und dass diese…
Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck: 1. „Internationale Übereinkommen“: die am 4. Dezember 2001 geltenden Übereinkommen im Sinne der in…
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck a) „Schiff“ ein Schiff, auf das die internationalen Übereinkommen anwendbar sind; b) „Schiff, das unter der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.