Art. 98 Abs. 1 Buchst. c 32013L0036Technische Kriterien für die aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
die Robustheit, Eignung und Art der Anwendung der Grundsätze und Verfahren, die die Institute für das Management des Restrisikos, das mit dem Einsatz…
Art. 194 Abs. 8 CRRVerordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein Institut muss den zuständigen Behörden nachweisen können, dass es ein angemessenes Risikomanagement hat, um die Risiken, die ihm aus dem Einsatz von…
Art. 97 Abs. 1 Buchst. a 32013L0036Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
die Risiken, denen die Institute ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten,
Art. 74 Abs. 2 32013L0036Interne Unternehmensführung und Sanierungs- und Abwicklungspläne
Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Regelungen, Verfahren und Mechanismen sind der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell…
§ 6b Abs. 2 Nr. 5 KWGGesetz über das Kreditwesen
die Robustheit, Eignung und Art der Anwendung der Grundsätze und Verfahren, die ein Institut für das Management des Risikos eingeführt hat, das trotz des…