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Um den Leumund von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Mitgliedern eines Leitungsorgans beurteilen zu können, ist ein effizientes System des Informationsaustauschs erforderlich, in dem die EBA berechtigt sein sollte, unter Beachtung der beruflichen Geheimhaltungspflichten und der Datenschutzbestimmungen eine zentrale, ausschließlich für zuständige Behörden zugängliche Datenbank mit Einzelheiten der Verwaltungssanktionen, einschließlich gegebenenfalls eingelegter Rechtsbehelfe, zu betreiben. In jedem Fall sollten Informationen über strafrechtliche Verurteilungen im Einklang mit den in nationales Recht umgesetzten Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI und des Beschlusses 2009/316/JI und anderen einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften ausgetauscht werden.
Die zuständigen Behörden prüfen ferner im Einklang mit ihrem nationalen Recht im Strafregister nach, ob eine einschlägige Verurteilung der betreffenden Person…
Für ein harmonisches Funktionieren des Binnenmarkts für das Bankenwesen bedarf es über die gesetzlichen Normen hinaus einer engen und regelmäßigen…
Es sollte ein Rahmen festgelegt werden, der es ermöglicht, bewährte Praktiken zwischen Einrichtungen auszutauschen und Fragen der Benutzung der…
Es sollte ein Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und den Behörden oder Einrichtungen vorgesehen werden, die aufgrund ihrer Funktion zur…
Ermöglichung der Übermittlung von Informationen in elektronischer Form durch die Wirtschaftsbeteiligten über die von ihnen abgewickelten Vorgänge gemäß Artikel…
Der Austausch von Informationen sollte ebenfalls zulässig sein zwischen den zuständigen Behörden und Zentralbanken und anderen Einrichtungen mit ähnlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.