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Für sämtliche von dieser Richtlinie erfassten Sachverhalte, die sich — auch in Bezug auf Schiffe, für die der Internationale Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs nicht gilt — auf die Durchsetzung von MLC 2006 beziehen, sollten Bezugnahmen in der Richtlinie 2009/16/EG auf „Unternehmen“ als Bezugnahmen auf „Reeder“, wie in der einschlägigen Bestimmung von MLC 2006 definiert, verstanden werden, da die letztgenannte Definition für die speziellen Anforderungen von MLC 2006 besser geeignet ist.
Für die Zwecke der Richtlinie 2009/16/EG ist es vorzugswürdig, die Begriffe „Seeleute“ und „Besatzung“ nicht zu definieren, sondern von Fall zu Fall so…
Durch die in dieser Richtlinie festgelegten Regeln soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen als Flaggenstaaten in Bezug auf…
Ein wesentlicher Teil der Normen von MLC 2006 wurde durch die Richtlinie 2009/13/EG des Rates vom 16. Februar 2009 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen…
Die Richtlinie 2009/13/EG dient der Durchführung der ihr beigefügten Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und…
Die Nichterfüllung stellt eine schwere oder wiederholte Verletzung der Anforderungen von MLC 2006 (einschließlich der Rechte der Seeleute) hinsichtlich der…
1. a) Diese Richtlinie ist auf den Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- bzw. Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber durch vertragliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.