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Im Interesse einer besseren Koordinierung zwischen der Richtlinie 2000/60/EG, der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe und den entsprechenden sektorenbezogenen Rechtsvorschriften, sollten potenzielle Synergien ausfindig gemacht werden, um zu ermitteln, in welchen Bereichen die im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2000/60/EG gesammelten Daten zur Unterstützung von REACH und anderen einschlägigen Verfahren zur Beurteilung von Stoffen genutzt werden können bzw., umgekehrt, in welchen Bereichen die zum Zwecke der Bewertung von Stoffen im Rahmen von REACH und entsprechenden sektorenbezogenen Rechtsvorschriften erfassten Daten zur Unterstützung der Durchführung der Richtlinie 2000/60/EG, einschließlich der in Artikel 16 Absatz 2 jener Richtlinie umrissenen Priorisierung, genutzt werden können.
Ferner muss die Richtlinie 76/768/EWG angepasst werden, um dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.…
Den ökologischen Bedenken, die in kosmetischen Mitteln verwendete Stoffe auslösen könnten, wird durch die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des…
Aus Gründen der Klarheit und der Kohärenz mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union sollten einige Begriffsbestimmungen eingeführt oder präzisiert…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 133 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments…
Die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur…
Die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.