Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die besondere Berücksichtigung von Stoffen, die sich wie ubiquitäre PBT verhalten, befreit die Union bzw. die Mitgliedstaaten nicht von der Pflicht, zusätzlich zu den auch auf internationaler Ebene bereits getroffenen Maßnahmen weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Einleitungen, Emissionen und Verluste dieser Stoffe zu verringern oder zu beenden, um die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2000/60/EG festgelegten Ziele zu erreichen.
Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT) und andere Stoffe, die sich wie PBT verhalten, können jahrzehntelang in der aquatischen Umwelt in…
Was die Darstellung des chemischen Zustands nach Anhang V Abschnitt 1.4.3 der Richtlinie 2000/60/EG betrifft, so sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit…
Die Mitgliedstaaten können in Bezug auf die Stoffe, die in Anhang I Teil A der vorliegenden Richtlinie als Stoffe identifiziert wurden, die sich wie ubiquitäre…
Seit der Annahme der Richtlinie 2000/60/EG sind gemäß Artikel 16 Absatz 6 jener Richtlinie zahlreiche Unionsrechtsakte verabschiedet worden, die…
Gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG müssen für den Fall, dass aufgrund eines gemäß jener Richtlinie, gemäß den in Anhang IX der Richtlinie…
Die schrittweise Reduzierung der Verschmutzung durch prioritäre Stoffe und die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.