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Die Ziele dieser Richtlinie sind die Angleichung des Strafrechts der Mitgliedstaaten im Bereich Angriffe auf Informationssysteme, indem Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und einschlägigen Strafen festgelegt werden, sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden einschließlich der Polizei und anderer spezialisierter Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie der zuständigen Agenturen und Einrichtungen der Union wie Eurojust, Europol und dessen Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA).
Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen bei Angriffen auf Informationssysteme festgelegt. Diese Richtlinie…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich Angriffe auf Informationssysteme in allen Mitgliedstaaten mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen zu…
Es ist erforderlich, vergleichbare Daten in Bezug auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Straftaten zu erheben. Die betreffenden Daten sollten den…
Als Instrument zur Angleichung der strafrechtlichen Vorschriften sieht diese Richtlinie Strafmaße vor; davon sollten besondere Bestimmungen der Mitgliedstaaten…
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 27. und 28. November 2008 wurde die Ausarbeitung einer neuen Strategie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der…
Größere Abweichungen und Diskrepanzen zwischen den Rechtsvorschriften und Strafverfahren der Mitgliedstaaten im Bereich von Angriffen auf Informationssysteme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.