Erwägungsgrund 1 32023L0977
Grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten stellen eine erhebliche Bedrohung der inneren Sicherheit der Union dar und erfordern eine koordinierte, gezielte und angepasste Reaktion. Zwar stehen die vor Ort tätigen nationalen Behörden bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus an Front, doch sind Maßnahmen auf Unionsebene von größter Bedeutung, um eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen zu gewährleisten. Darüber hinaus verdeutlicht insbesondere die Problematik der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, wie eng innere und äußere Sicherheit miteinander verknüpft sind. Grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten machen an Grenzen nicht Halt und manifestieren sich in organisierten kriminellen sowie terroristischen Vereinigungen, die an einem breiten Spektrum zunehmend dynamischer und komplexer krimineller Tätigkeiten beteiligt sind. Daher bedarf es eines besseren Rechtsrahmens, mit dem sichergestellt wird, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden Straftaten effizienter verhüten, aufdecken und untersuchen können.