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Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungsstellen und Justizbehörden in der gesamten Union ist für die wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität von wesentlicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang sollte die Intensivierung der Bemühungen um eine angemessene Schulung der einschlägigen Behörden im Hinblick auf ein besseres Verständnis der Cyberkriminalität und ihrer Auswirkungen und die Verstärkung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren beispielsweise über die zuständigen spezialisierten Agenturen und Einrichtungen der Union gefördert werden. Mit der betreffenden Schulung sollte unter anderem angestrebt werden, eine verstärkte Sensibilisierung hinsichtlich der unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme, der möglichen rechtlichen und technischen Probleme bei strafrechtlichen Ermittlungen und der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den einschlägigen nationalen Behörden zu bewirken.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Amtsträger, die voraussichtlich mit Opfern in Kontakt kommen, etwa Polizeibedienstete und Gerichtsbedienstete, eine für…
Größere Abweichungen und Diskrepanzen zwischen den Rechtsvorschriften und Strafverfahren der Mitgliedstaaten im Bereich von Angriffen auf Informationssysteme…
Unbeschadet der Unabhängigkeit der Justiz und der Unterschiedlichkeit der Organisation der Justizsysteme in der Union fördern die Mitgliedstaaten sowohl…
Um Angriffe auf Informationssysteme zu verhindern und zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit zwischen Behörden einerseits und der Privatwirtschaft und…
Unbeschadet der Unabhängigkeit der Gerichte und der Unterschiede in der Organisation der Justizsysteme innerhalb der Union sollten die Mitgliedstaaten eine…
Um die Cyberkriminalität wirksam zu bekämpfen, ist es erforderlich, die Widerstandsfähigkeit von Informationssystemen dadurch zu erhöhen, dass geeignete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.