Erwägungsgrund 1 32013L0047
In der Richtlinie 2012/36/EU der Kommission vom 19. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments des Rates über den Führerschein ist die technische Anpassung von Anhang II in Bezug auf die Spezifikationen für Prüfungsfahrzeuge unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung der einzelnen Fahrzeugklassen vorgesehen.