Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wenn eine Person, die nicht Verdächtiger oder beschuldigte Person ist, wie beispielsweise ein Zeuge, zum Verdächtigen oder zur beschuldigten Person wird, sollte sie vor Selbstbelastung geschützt werden, und hat das Recht, die Aussage zu verweigern, wie in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bekräftigt. Diese Richtlinie nimmt daher ausdrücklich auf den konkreten Fall Bezug, dass eine Person im Laufe der Befragung durch die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zum Verdächtigen oder zur beschuldigten Person wird. Wenn im Laufe einer solchen Befragung eine Person, die nicht Verdächtiger oder beschuldigte Person ist, zum Verdächtigen oder zur beschuldigten Person wird, sollte die Befragung sofort ausgesetzt werden. Allerdings kann die Befragung fortgesetzt werden, wenn die betreffende Person darauf hingewiesen wurde, dass sie Verdächtiger oder beschuldigte Person ist und sie die in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte uneingeschränkt ausüben kann.
1Die Polizei kann eine Person befragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person sachdienliche Angaben zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben…
Die zur Auskunft verpflichtete Person kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihr selbst oder einer ihrer in § 383 Absatz 1 Nummer 1…
Den Mitgliedstaaten sollte es ferner gestattet sein, vorübergehend von dem Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Stadium abzuweichen,…
Verdächtige oder beschuldigte Personen sollten auf ein durch diese Richtlinie gewährtes Recht verzichten können, sofern sie eindeutige und ausreichende…
Widerruft ein Verdächtiger oder eine beschuldigte Person einen Verzicht im Einklang mit dieser Richtlinie, so sollte es nicht erforderlich sein, Befragungen…
Den Mitgliedstaaten sollte es gestattet sein, vorübergehend von dem Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Stadium abzuweichen, wenn in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.