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Diese Richtlinie fördert die Rechte von Kindern und trägt den Leitlinien des Europarates zu einer kinderfreundlichen Justiz, insbesondere den Bestimmungen über Information und Beratung von Kindern, Rechnung. Diese Richtlinie stellt sicher, dass Verdächtigen und beschuldigten Personen, einschließlich Kindern, ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Folgen eines Verzichts auf ein nach dieser Richtlinie bestehendes Recht zu ermessen, und dass der Verzicht aus freien Stücken und unmissverständlich erfolgt. Handelt es sich bei dem Verdächtigen oder der beschuldigten Person um ein Kind, so sollte die Person, die Inhaberin der elterlichen Verantwortung ist, so bald wie möglich nachdem dem Kind die Freiheit entzogen wurde, darüber und über die Gründe hierfür informiert werden. Wäre die Information des Inhabers der elterlichen Verantwortung dem Wohl des Kindes abträglich, sollte stattdessen ein anderer geeigneter Erwachsener, wie etwa ein Angehöriger, informiert werden. Nationale Rechtsvorschriften, nach denen bestimmte, insbesondere für den Schutz oder das Wohlergehen von Kindern zuständige Behörden, Einrichtungen oder Einzelpersonen darüber zu informieren sind, dass einem Kind die Freiheit entzogen wurde, sollten hiervon unberührt bleiben. Außer in äußersten Ausnahmefällen sollten die Mitgliedstaaten davon absehen, die Wahrnehmung des Rechts auf Kommunikation mit einem Dritten in Bezug auf Verdächtige oder beschuldigte Personen, bei denen es sich um Kinder handelt und denen die Freiheit entzogen ist, einzuschränken oder aufzuschieben. Bei einer Aufschiebung sollte das Kind dennoch nicht ohne Kommunikation zur Außenwelt in Haft gehalten werden, und es sollte ihm erlaubt werden, beispielsweise mit einer Einrichtung oder einer Einzelperson, die für den Schutz oder das Wohlergehen von Kindern zuständig ist, zu kommunizieren.
Handelt es sich bei dem Verdächtigen oder der beschuldigten Person um ein Kind, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Person, die Inhaberin der…
Verdächtige oder beschuldigte Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, sollten das Recht haben, zumindest eine von ihnen benannte Person, beispielsweise…
Verdächtige oder beschuldigte Personen sollten während des Freiheitsentzugs das Recht haben, unverzüglich mit mindestens einem von ihnen benannten Dritten, wie…
Verdächtige oder beschuldigte Personen sollten auf ein durch diese Richtlinie gewährtes Recht verzichten können, sofern sie eindeutige und ausreichende…
Mit dieser Richtlinie werden Bestimmungen über das Recht von Verdächtigen oder von beschuldigten Personen auf Belehrung über Rechte in Strafverfahren und auf…
Bei der Durchführung dieser Richtlinie sollten die Bestimmungen der Richtlinie 2012/13/EU berücksichtigt werden, denen zufolge Verdächtige oder beschuldigte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.