Erwägungsgrund 5 32016L0800
Am 11. Dezember 2009 begrüßte der Europäische Rat den Fahrplan und machte ihn zum Bestandteil des Stockholmer Programms — Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger (Nummer 2.4). Der Europäische Rat betonte, dass der Fahrplan nicht abschließend sein soll, und ersuchte die Kommission, weitere Elemente von Mindestverfahrensrechten für Verdächtige und beschuldigte Personen zu prüfen und zu bewerten, ob andere Themen wie beispielsweise die Unschuldsvermutung angegangen werden müssen, um eine bessere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu fördern.