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Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kinder im Einklang mit der Richtlinie 2012/13/EU umgehend über ihre Rechte und über allgemeine Aspekte der Durchführung des Verfahrens unterrichtet werden, wenn sie davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie Verdächtige oder beschuldigte Personen in einem Strafverfahren sind. Die Mitgliedstaaten stellen außerdem sicher, dass Kinder über die in dieser Richtlinie festgelegten Rechte unterrichtet werden. Dies erfolgt wie folgt:
umgehend, wenn Kinder davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie Verdächtige oder beschuldigt Personen sind, in Bezug auf:
das Recht auf Unterrichtung des Trägers der elterlichen Verantwortung gemäß Artikel 5,
das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand gemäß Artikel 6,
das Recht auf Schutz der Privatsphäre gemäß Artikel 14,
das Recht, vom Träger der elterlichen Verantwortung in anderen Phasen des Verfahrens als den Gerichtsverhandlungen begleitet zu werden, gemäß Artikel 15 Absatz 4,
das Recht auf Prozesskostenhilfe gemäß Artikel 18;
in der frühestmöglichen geeigneten Phase des Verfahrens, in Bezug auf:
das Recht auf eine individuelle Begutachtung gemäß Artikel 7,
das Recht auf eine medizinische Untersuchung, einschließlich des Rechts auf medizinische Unterstützung, gemäß Artikel 8,
das Recht auf die Begrenzung des Freiheitsentzugs und auf die Anwendung alternativer Maßnahmen, einschließlich des Rechts auf regelmäßige Überprüfung der Haft, gemäß Artikel 10 und 11,
das Recht auf Begleitung durch den Träger der elterlichen Verantwortung bei Gerichtsverhandlungen gemäß Artikel 15 Absatz 1,
das Recht, persönlich zu der Verhandlung zu erscheinen, gemäß Artikel 16,
das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf gemäß Artikel 19;
bei Freiheitsentzug in Bezug auf das Recht auf besondere Behandlung während des Freiheitsentzugs gemäß Artikel 12.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Absatz 1 vorgesehenen Informationen mündlich, schriftlich oder in beiden Formen in einfacher und verständlicher Sprache erteilt werden und die Tatsache, dass die Informationen erteilt wurden, im Einklang mit dem im nationalen Recht vorgesehenen Verfahren für Aufzeichnungen festgehalten wird.
Wird Kindern eine schriftliche Erklärung der Rechte gemäß der Richtlinie 2012/13/EU ausgehändigt, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass diese Erklärung einen Hinweis auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte enthält.
Der Antragsteller hat die Möglichkeit, Informationen über den Fortgang des Verfahrens anzufordern, und die zuständigen Behörden unterrichten ihn über diese…
Sind die Mitgliedstaaten und die Kommission gemäß Artikel 4 für die Gewährleistung des Zugangs zu Informationen nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a zuständig,…
Der Herkunftsmitgliedstaat unterrichtet die unter Artikel 15 Absatz 1, Artikel 18 Absätze 1 und 2, Artikel 20 Absatz 1, Artikel 22 Absatz 1, Artikel 23 Absatz…
dass den Gerichten im Rechtsbehelfsverfahren Zugang zu den betreffenden Informationen oder Quellen gewährt wird, und
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nach dem entsprechenden Verfahren des einzelstaatlichen Rechts ordnungsgemäß protokolliert wurde, dass die Opfer über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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