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Zur Klärung der Behandlung nicht notierter Wertpapiere, die durch Zertifikate vertreten werden, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Vermeidung von Transparenzlücken sollte die Definition des Begriffs „Emittent“ genauer gefasst werden, um die Emittenten von nicht notierten Wertpapieren, die durch Zertifikate vertreten werden, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, zu erfassen. Daneben ist es angemessen, die Definition des Begriffs „Emittent“ unter Berücksichtigung des Umstands zu ändern, dass in einigen Mitgliedstaaten Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, natürliche Personen sein können.
„Emittent“ ist eine natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, einschließlich eines Staates, deren Wertpapiere zum Handel an…
„Emittent“ ist jeder Emittent im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2004/109/EG, der seinen satzungsmäßigen Sitz in der Union hat, und…
„Emittent“ bezeichnet eine Person, die übertragbare Wertpapiere und gegebenenfalls andere Finanzinstrumente emittiert;
„Emittent“ bezeichnet eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die Finanzinstrumente emittiert oder deren Emission vorschlägt, wobei der…
Emittenten, für die nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens…
Um einen wirksamen Anlegerschutz und einen ordnungsgemäßen Betrieb der geregelten Märkte zu gewährleisten, sollten die Regeln, nach denen Emittenten, deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.