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Dem Bericht und der Mitteilung der Kommission zufolge sollte der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Verpflichtungen, die mit der Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt verbunden sind, für kleine und mittlere Emittenten verringert werden, um deren Zugang zu Kapital zu verbessern. Die Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsleitung oder Quartalsfinanzberichten sind eine große Bürde für viele kleine und mittlere Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an geregelten Märkten zugelassen sind, ohne für den Anlegerschutz notwendig zu sein. Außerdem setzen diese Verpflichtungen Anreize zugunsten kurzfristiger Ergebnisse und zuungunsten langfristiger Investitionen. Für die Förderung nachhaltiger Wertschöpfung und langfristig orientierter Investitionsstrategien ist es entscheidend, den kurzfristigen Druck auf Emittenten zu verringern und den Anlegern einen Anreiz für eine längerfristige Sichtweise zu geben. Die Verpflichtung zur Vorlage von Zwischenmitteilungen der Geschäftsleitung sollte daher abgeschafft werden.
Um pünktlichere und verlässlichere Informationen über das vom Aktienemittenten im Laufe des Geschäftsjahres erzielte Ergebnis zu erhalten, ist auch eine…
Die Pflicht zur Offenlegung von Anleiheneuemissionen gemäß der Richtlinie 2004/109/EG hat in der Praxis zu vielen Umsetzungsschwierigkeiten geführt, und ihre…
Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, sollte die Anforderung gestrichen werden, über die jährliche Aufteilung der bescheinigten…
Die Verpflichtung zur Offenlegung von Insiderinformationen kann für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen…
Um für mehr Flexibilität zu sorgen und dadurch den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollte die Frist für die Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten auf…
Die Union und die Mitgliedstaaten werden in der Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 über einen „Small Business Act“ für Europa dazu aufgerufen, Regeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.