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Den Mitgliedstaaten sollte nicht erlaubt sein, in ihren nationalen Rechtsvorschriften die Veröffentlichung von häufigeren regelmäßigen Finanzinformationen als Jahresfinanzberichten und Halbjahresfinanzberichten vorzuschreiben. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch in der Lage sein, die Emittenten dazu zu verpflichten, zusätzlich regelmäßige Finanzinformationen zu veröffentlichen, wenn diese Verpflichtung keine erhebliche finanzielle Belastung darstellt und die verlangten zusätzlichen Informationen in einem angemessenen Verhältnis zu den Faktoren stehen, die zu Anlageentscheidungen beitragen. Diese Richtlinie lässt alle zusätzlichen Informationen, die aufgrund sektoraler Rechtsvorschriften der Union verlangt werden, unberührt, und die Mitgliedstaaten können insbesondere die Veröffentlichung zusätzlicher regelmäßiger Finanzinformationen durch die Finanzinstitute vorschreiben. Außerdem kann der Betreiber eines geregelten Marktes von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an diesem Markt zugelassen sind, verlangen, dass sie in einigen oder allen Segmenten dieses Markts zusätzliche regelmäßige Finanzinformationen veröffentlichen.
Abweichend von Absatz 1 kann der Herkunftsmitgliedstaat die Emittenten dazu verpflichten, zusätzlich häufigere regelmäßige Finanzinformationen als die in…
Die Mitgliedstaaten können Unternehmen, die keine kleinen Unternehmen sind, vorschreiben, dass sie in ihrem Jahresabschluss Angaben zu machen haben, die über…
Die Mitgliedstaaten können nach den einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften von den Emittenten zur amtlichen Notierung zugelassener Wertpapiere…
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen reichlich Informationen über ihre Finanzlage, die im Allgemeinen öffentlich zugänglich sind. Bei Wertpapierangeboten, die…
Ein Jahresfinanzbericht sollte sicherstellen, dass jedes Jahr Informationen veröffentlicht werden, sobald die Wertpapiere eines Emittenten an einem geregelten…
Diese Richtlinie schreibt den Emittenten von zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Aktien umfassendere Halbjahresfinanzberichte vor. Dadurch sollen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.