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Die bei der Bewertung der Übereinstimmung mit den Grenzwerten für Abgasemissionen verwendeten Prüfkraftstoffe sollten die Zusammensetzung der auf dem jeweiligen Markt verwendeten Kraftstoffe widerspiegeln, weshalb für die Typgenehmigung in der Union europäische Bezugskraftstoffe Verwendung finden sollten. Da Hersteller aus Drittländern gegebenenfalls keinen Zugang zu europäischen Bezugskraftstoffen haben, ist es erforderlich, dass die Genehmigungsbehörden die Prüfung von Motoren mit anderen Bezugskraftstoffen akzeptieren dürfen. Allerdings sollte die Auswahl der Bezugskraftstoffe auf diejenigen Spezifikationen beschränkt sein, die in der jeweiligen ISO-Norm angegeben sind, damit die Qualität und die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse gewährleistet ist.
In der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 und in der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 werden die Bezugskraftstoffe festgelegt, die von den Fahrzeugherstellern bei den…
Die Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren müssen hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) an den…
Für die verschiedenen Kraftstoff- und Antriebsarten sollten die jeweiligen Prüfzyklen der einschlägigen harmonisierten Norm für Motoren in Schiffsanwendungen…
Für die EU-Typgenehmigung eines Motorsystems oder einer Motorenfamilie als selbstständige technische Einheit, eines Fahrzeugs mit einem hinsichtlich der…
Für die Zwecke des Absatzes 4 Buchstabe a werden die Prüfmotoren vom Antragsteller im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde ausgewählt. Die Prüfbedingungen…
Die Bezugskraftstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 müssen angepasst werden, um die Verfahren für leichte und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.