Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission sollte weltweit harmonisierte Prüfzyklen für die Prüfverfahren übernehmen, auf denen die Verordnungen über die EU-Typgenehmigung in Bezug auf Emissionen aufbauen. Des Weiteren sollte die Anwendung portabler Emissionsmesssysteme zur Überwachung der Emissionen im tatsächlichen Betrieb erwogen werden.
Erwägungsgrund 25 32016R1628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen