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Um den Wirtschaftsakteuren und den nationalen Behörden die Auslegung und einheitliche Anwendung dieser Richtlinie zu erleichtern, sollten der Geltungsbereich und die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 94/25/EG präzisiert werden. Insbesondere sollte präzisiert werden, dass Amphibienfahrzeuge vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen sind. Außerdem ist es notwendig, anzugeben, welche Arten von Kanus und Kajaks vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen sind, und zu präzisieren, dass lediglich Wassermotorräder für Sport- und Freizeitzwecke von ihr erfasst werden.
Diese Verordnung gilt für Sportboote und Wassermotorräder, die der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über…
bei folgenden Produkten eingebaute oder speziell zum Einbau bestimmte Antriebsmotoren: — ausschließlich für Rennen bestimmte und vom Hersteller entsprechend…
Diese Verordnung gilt nicht für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft, die ausschließlich für Zwecke der Aquakultur eingesetzt werden.
SportbooteWasserfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und…
Vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind: — alle Geräte und Maschinen, die in erster Linie für den Gütertransport oder die Beförderung von Personen…
Fischereifahrzeuge mit einer Länge von weniger als 24 Metern, Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe, Holzschiffe einfacher Bauart, staatliche Schiffe, die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.