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Im Bereich Sozialpolitik müssen die Schwierigkeiten Mayottes berücksichtigt werden, die Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ab dem 1. Januar 2014 einzuhalten. Aufgrund der besonderen sozialen und wirtschaftlichen Lage Mayottes gibt es dort keine technischen Einrichtungen für die Durchführung der Maßnahmen, die für die Einhaltung der Richtlinie im Bereich der künstlichen optischen Strahlung erforderlich sind. Deshalb empfiehlt es sich, Frankreich eine Ausnahmegenehmigung von einigen Bestimmungen der genannten Richtlinie bis zum 31. Dezember 2017 zu gewähren, sofern entsprechende Strukturen in Mayotte nicht vorhanden sind und die allgemeinen Grundsätze des Schutzes und der Prävention im Bereich der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer davon nicht berührt werden.
In die Richtlinie 2006/25/EG wird folgender Artikel eingefügt: (1) Unbeschadet der allgemeinen Schutz- und Präventionsgrundsätze im Bereich der Sicherheit und…
Unbeschadet der allgemeinen Schutz- und Präventionsgrundsätze im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer kann Frankreich bis zum 31.…
Die Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erfordert eine Reihe von Anpassungen zur Gewährleistung der Kontinuität der…
„(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 setzt Frankreich die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie in Bezug auf…
Im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 91/271/EWG des Rates müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Gemeinden in…
Die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.