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Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen nationales Wettbewerbsrecht oder das Wettbewerbsrecht der Union erfordern in der Regel eine komplexe Analyse der zugrunde liegenden Tatsachen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Die für die Begründung eines Schadensersatzanspruchs erforderlichen Beweismittel befinden sich häufig ausschließlich im Besitz der gegnerischen Partei oder Dritter und sind dem Kläger nicht hinreichend bekannt und zugänglich. Das strenge rechtliche Erfordernis, dass der Kläger zu Beginn des Verfahrens im Detail alle für seinen Fall relevanten Tatsachen behaupten und dafür genau bezeichnete einzelne Beweismittel anbieten muss, kann daher die wirksame Geltendmachung des durch den AEUV garantierten Schadensersatzanspruchs übermäßig erschweren.
Ein Geschädigter, der nachgewiesen hat, dass er infolge einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht einen Schaden erlitten hat, muss noch den Umfang dieses…
Den Beweismitteln kommt bei der Erhebung von Schadensersatzklagen wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union oder nationales…
In Anbetracht dessen, dass massive Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht oft einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen, müssen die…
Da keine unionsrechtlichen Vorschriften über die Ermittlung des Umfangs eines durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schadens…
Jede natürliche oder juristische Person, die durch Einsicht in die Akten einer Wettbewerbsbehörde Beweismittel erlangt, sollte berechtigt sein, diese für die…
Wird eine Schadensersatzklage in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat erhoben, dessen Wettbewerbsbehörde bzw. Rechtsmittelinstanz die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.