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Ein Geschädigter, der nachgewiesen hat, dass er infolge einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht einen Schaden erlitten hat, muss noch den Umfang dieses Schadens nachweisen, um Schadensersatz erhalten zu können. Die Quantifizierung eines Schadens im Rahmen von wettbewerbsrechtlichen Fällen ist in Bezug auf die Sachverhaltsfeststellung und -bewertung sehr aufwändig und erfordert unter Umständen die Anwendung komplexer ökonomischer Modelle. Dies ist häufig sehr kostspielig und bringt für die Kläger Schwierigkeiten mit sich, an die für die Substantiierung ihrer Ansprüche erforderlichen Daten zu gelangen. Die Ermittlung des Schadensumfangs in wettbewerbsrechtlichen Fällen als solche kann daher eine erhebliche Hürde darstellen, die wirksame Schadensersatzansprüche verhindert.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten bei Verfahren über Schadensersatzklagen, dass eine nationale Wettbewerbsbehörde auf Antrag eines nationalen Gerichts diesem…
die Frage, inwieweit es den Klägern, die Schadensersatz wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht fordern, die Gegenstand einer durch eine…
Bei der Festlegung des Ausgleichsbetrags, den ein Rechtsverletzer von einem anderen Rechtsverletzer entsprechend seiner relativen Verantwortung für den durch…
Da keine unionsrechtlichen Vorschriften über die Ermittlung des Umfangs eines durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schadens…
Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen nationales Wettbewerbsrecht oder das Wettbewerbsrecht der Union erfordern in der Regel eine komplexe Analyse…
In Anbetracht dessen, dass massive Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht oft einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen, müssen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.