Erwägungsgrund 5 32014L0104
Schadensersatzklagen sind bei Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht nur eines der Elemente eines effektiven Systems der privaten Rechtsdurchsetzung und werden von alternativen Wegen der Abhilfe, wie der einvernehmlichen Streitbeilegung, und Entscheidungen im Rahmen der öffentlichen Rechtsdurchsetzung, durch die für die Parteien ein Anreiz entsteht, Entschädigung zu leisten, ergänzt.