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Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission enthält Rückstellungskriterien für Spender mit einer Infektionskrankheit bzw. Spender, die ein Gebiet verlassen, in dem eine Infektionskrankheit auftritt.
Feststellung der Eignung und Tauglichkeit der spendenden Person nach Maßgabe der in Anhang III der Richtlinie 2004/33/EG festgelegten Eignungs- und…
Anzeichen sonstiger Risikofaktoren für Infektionskrankheiten auf der Grundlage einer Risikobewertung unter Berücksichtigung der Reisen und der…
Die zuständige(n) Behörde(n) stellt/stellen sicher, dass die Spender die in den folgenden Anhängen aufgeführten Auswahlkriterien erfüllen: a) Anhang I für…
Gemäß Nummer 4.2 des Anhangs III der Richtlinie 2006/17/EG sind die Blutproben zum Zeitpunkt der Spende zu entnehmen, und zwar sowohl bei Partnerspenden (nicht…
Die Anhänge II und III der Richtlinie 2006/17/EG werden wie folgt geändert: 1. Anhang II Nummer 1.2 erhält folgende Fassung: „1.2. HTLV-I-Antikörpertests sind…
Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG enthält eine Aufstellung gefahrenrelevanter Eigenschaften von Abfällen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.