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Die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher sollten sämtliche Kosten umfassen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen hat und die dem Kreditgeber bekannt sind. Sie sollten daher Zinsen, Provisionen, Steuern, Entgelte für Kreditvermittler, Kosten für die Immobilienbewertung für eine Hypothek und alle sonstigen Entgelte mit Ausnahme von Notargebühren beinhalten, die Voraussetzung dafür sind, dass der Kredit gewährt wird (z. B. Lebensversicherung) oder dass der Kredit zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird (z. B. Feuerversicherung). Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Nebenprodukte und -leistungen (z. B. über die Kosten für die Eröffnung und Führung eines Bankkontos) sollten unbeschadet der Richtlinie 2005/29/EG und der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen gelten. Die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher sollten nicht die Kosten umfassen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie oder des Grundstücks zahlen muss, wie damit verbundene Steuern und Notargebühren oder Kosten für die Grundbucheintragung. Die tatsächliche Kenntnis des Kreditgebers von diesen Kosten sollte objektiv beurteilt werden, wobei die Anforderungen an die berufliche Sorgfalt zu berücksichtigen sind. Diesbezüglich sollte davon ausgegangen werden, dass der Kreditgeber von den Kosten für die Nebenleistungen, die er selbst oder für einen Dritten dem Verbraucher anbietet, Kenntnis hat, es sei denn, deren Preis hängt von spezifischen Merkmalen oder der besonderen Situation des Verbrauchers ab.
„Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher“ sämtliche Kosten, einschließlich der Zinsen, Provisionen, Steuern und Kosten jeder Art — ausgenommen…
„Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher“ die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher im Sinne von Artikel 3 Buchstabe g der Richtlinie 2008/48/EG…
Die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher sollten sämtliche Kosten umfassen, einschließlich der Zinsen, Provisionen, Steuern, Entgelte für…
Den Mitgliedstaaten sollte es freigestellt bleiben, innerstaatliche Vorschriften beizubehalten oder einzuführen, die dem Kreditgeber untersagen, den Verbraucher…
1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber [Name] Anschrift Telefon E-Mail Fax Internet-Adresse [Anschrift für Kontakte mit dem…
Kreditgeber und Kreditvermittler nutzen häufig Werbung, oftmals in Verbindung mit Sonderkonditionen, um das Interesse der Verbraucher auf ein bestimmtes Produkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.