Erwägungsgrund 30 32023L2225
Diese Richtlinie sollte die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, die auf jede in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallende Verarbeitung personenbezogener Daten durch Kreditgeber und Kreditvermittler Anwendung findet, und insbesondere die in Artikel 5 der genannten Verordnung festgelegten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Datenminimierung, Richtigkeit und Zweckbindung, unberührt lassen.