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Es sollte klargestellt werden, dass Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern — auch wenn ihr Zusammenschluss nur befristet erfolgt — an Vergabeverfahren teilnehmen können, ohne dass sie eine bestimmte Rechtsform annehmen müssen. Soweit dies erforderlich ist, etwa wenn eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird, kann eine bestimmte Form vorgeschrieben werden, wenn einer solchen Gruppe der Zuschlag erteilt wird. Ferner sollte klargestellt werden, dass öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber in der Lage sein sollten, ausdrücklich festzulegen, wie Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern die Anforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder die Kriterien bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, die von den eigenständig teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmern verlangt werden, zu erfüllen haben. Bei der Ausführung der Konzession durch Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern kann es erforderlich sein, Bedingungen festzulegen, die für Einzelteilnehmer nicht gelten. Solche Bedingungen, die durch objektive Gründe gerechtfertigt und verhältnismäßig sein müssen, könnten beispielsweise die Ernennung eines gemeinsamen Vertreters oder eines federführenden Gesellschafters für die Zwecke des Konzessionsvergabeverfahrens oder die Vorlage von Informationen über die Zusammensetzung der Gruppe sein.
Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern, einschließlich befristeter Zusammenschlüsse, können an Konzessionsvergabeverfahren teilnehmen. Die öffentlichen Auftraggeber…
Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern, einschließlich befristeter Zusammenschlüsse, können an Vergabeverfahren teilnehmen. Die Auftraggeber dürfen ihnen keine…
Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern, einschließlich vorübergehender Zusammenschlüsse, können an Vergabeverfahren teilnehmen. Die öffentlichen Auftraggeber dürfen…
Angebote oder Anträge auf Teilnahme können auch von Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern eingereicht werden. Die Auftraggeber können nicht verlangen, dass nur…
Es sollte klargestellt werden, dass Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern — auch wenn ihr Zusammenschluss nur befristet erfolgt — an Vergabeverfahren teilnehmen…
Es sollte klargestellt werden, dass Gruppen von Wirtschaftsteilnehmern — auch wenn ihr Zusammenschluss nur vorübergehend erfolgt — an Vergabeverfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.