Erwägungsgrund 21 32014L0024
Öffentliche Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste vergeben werden und Tätigkeiten in diesen Bereichen betreffen, fallen unter die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern im Rahmen ihrer Dienstleistungen im Bereich der Seeschifffahrt, Küstenschifffahrt oder Binnenschifffahrt vergeben werden, fallen jedoch in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie.