Erwägungsgrund 28 32014L0023
Es sollte klargestellt werden, dass für die Zwecke des Anhangs II Nummern 1 und 2 „Einspeisung“ die Erzeugung/Produktion sowie den Groß- und den Einzelhandel umfasst. Die Produktion von Gas in Form der Gasförderung fällt jedoch unter Nummer 6 des Anhangs III.