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Die Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahmeanträgen sowie Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe müssen mittels geeigneter technischer Mittel und entsprechender Verfahren gewährleisten, dass a) die Uhrzeit und der Tag des Eingangs der Angebote, der Teilnahmeanträge sowie der Pläne und Entwürfe genau bestimmt werden können; b) es als sicher gelten kann, dass niemand vor den festgesetzten Terminen Zugang zu den gemäß den vorliegenden Anforderungen übermittelten Daten haben kann; c) die Zeitpunkte der Öffnung der eingegangenen Daten ausschließlich von den ermächtigten Personen festgelegt oder geändert werden können; d) in den verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens beziehungsweise des Wettbewerbs nur die ermächtigten Personen Zugang zu allen vorgelegten Daten — beziehungsweise zu einem Teil dieser Daten — haben; e) nur die ermächtigten Personen Zugang zu den übermittelten Daten gewähren dürfen, und zwar erst nach dem festgesetzten Zeitpunkt; f) die eingegangenen und gemäß den vorliegenden Anforderungen geöffneten Angaben ausschließlich den zur Kenntnisnahme ermächtigten Personen zugänglich bleiben; g) es bei einem Verstoß oder versuchten Verstoß gegen die Zugangsverbote oder -bedingungen gemäß den Buchstaben b, c, d, e und f als sicher gelten kann, dass sich der Verstoß oder versuchte Verstoß eindeutig aufdecken lässt.
Zusätzlich zu den Anforderungen des Anhangs IV gelten für die Instrumente und Vorrichtungen zur elektronischen Übermittlung und für den elektronischen Eingang…
Die Informationen über die Spezifikationen, die für die elektronische Übermittlung der Angebote und Anträge auf Teilnahme erforderlich sind, einschließlich der…
Zusätzlich zu den Anforderungen des Anhangs V gelten für die Instrumente und Vorrichtungen zur elektronischen Übermittlung und für den elektronischen Eingang…
Die gewählten Kommunikationsmittel müssen allgemein verfügbar sein und dürfen nicht diskriminierend wirken und nicht dazu führen, dass der Zugang der…
Die Instrumente und Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten beziehungsweise Teilnahme- und Qualifizierungsanträgen sowie von Plänen und…
Die Geräte für die elektronische Entgegennahme der Anträge auf Teilnahme sowie der Angebote müssen mittels geeigneter technischer Mittel und entsprechender…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.