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Die Union sollte die Möglichkeit haben, ihre Rechte im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens durchzusetzen, wenn ein Handelspartner seine Verpflichtungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ('Agreement on Government Procurement' - GPA) oder anderer internationaler Handelsübereinkünfte nicht einhält. Im GPA ist festgelegt, dass Streitfälle, die sich aus diesem Übereinkommen ergeben, nicht zur Aussetzung von Zugeständnissen oder sonstigen Verpflichtungen aus einem anderen unter die Vereinbarung fallenden WTO-Übereinkommen führen. Ziel der Maßnahmen der Union sollte die Aufrechterhaltung eines im Wesentlichen gleichen Maßes an Zugeständnissen sein, wie es in den einschlägigen internationalen Handelsübereinkünften festgelegt ist.
Mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates wurde insbesondere das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen („Agreement on…
Mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates wurde insbesondere das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden…
Die im Verteidigungsbereich durch Auftraggeber vergebenen Aufträge zur Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial sind vom Anwendungsbereich des im…
Die Streitbeilegungsmechanismen, die durch das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) und durch andere internationale…
Nach Maßgabe des Artikels XXIV Absatz 7 Buchstaben b und c des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement — GPA…
Nach Maßgabe des Artikels XXIV Absatz 7 Buchstaben b und c des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement — GPA…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.