Erwägungsgrund 23 32014L0025
Ohne den Anwendungsbereich dieser Richtlinie in irgendeiner Weise zu erweitern, sollte klargestellt werden, dass der in dieser Richtlinie verwendete Begriff „Einspeisung von Elektrizität“ die Erzeugung von Elektrizität und den Groß- und Einzelhandel damit umfasst.