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Um sicherzustellen, dass die Inhaber von Urheber- und verwandten Schutzrechten die Vorteile des Binnenmarkts auch bei kollektiver Rechtewahrnehmung uneingeschränkt nutzen können und dass die freie Ausübung ihrer Rechte nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird, müssen in den Statuten von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung entsprechende Schutzklauseln aufgenommen werden. Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten außerdem Rechtsinhaber, deren Rechte sie wahrnehmen, nicht direkt oder indirekt aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung diskriminieren.
Die Rechtsinhaber haben das Recht, eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung ihrer Wahl mit der Wahrnehmung von Rechten, von Kategorien von Rechten…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung im besten Interesse der Rechtsinhaber handeln, deren Rechte sie…
Um Rechtsinhaber zu schützen, deren Rechte von der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung unmittelbar repräsentiert werden, die jedoch nicht die…
In der Union ansässige Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung sollten bei der Vertretung für in einem anderen Mitgliedstaat wohnhaften oder…
Die Mitgliedschaft in einer Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung sollte auf objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien beruhen,…
Die Verbreitung von urheberrechtlich oder durch verwandte Rechte geschützten Inhalten wie Büchern, audiovisuellen Produktionen oder Tonträgern und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.