Erwägungsgrund 4 32014L0029
Unter diese Richtlinie fallen einfache Druckbehälter, die beim Inverkehrbringen neu auf den Markt der Union gelangen; das bedeutet, dass es sich entweder um neue, von einem in der Union niedergelassenen Hersteller erzeugte einfache Druckbehälter oder neue oder gebrauchte Produkte handelt, die aus einem Drittland eingeführt wurden.