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Nach dem durch die Richtlinie 2004/22/EG eingeführten Grundsatz der Wahlmöglichkeit sind die Mitgliedstaaten berechtigt, selbst zu entscheiden, ob sie die Verwendung von in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Messgeräten vorschreiben oder nicht.
Die Mitgliedstaaten können — sofern sie dies für gerechtfertigt halten — für Messaufgaben die Verwendung von Messgeräten aus Gründen des öffentlichen…
Die Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte ist erheblich geändert worden . Aus Gründen der Klarheit…
Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung auf dem Markt und/oder die Inbetriebnahme von Messgeräten, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2004/22/EG…
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen können, um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Geräten einzuschränken oder zu verbieten, wenn diese…
Bis zum 30. April 2011 bewertet die Kommission auf der Grundlage von Berichten, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden, ob die Messgeräte, die in den…
Die Mitgliedstaaten sollten alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Messgeräte nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.