Erwägungsgrund 4 32011L0017
Die Richtlinie 76/766/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Alkoholtafeln sieht zwar eine vollständige Harmonisierung vor, deckt sich inhaltlich aber zum Großteil mit den Unionsverordnungen über die Messung des Alkoholgehalts von Wein und Spirituosen, nämlich mit der Verordnung (EWG) Nr. 2676/90 der Kommission vom 17. September 1990 zur Festlegung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor und der Verordnung (EG) Nr. 2870/2000 der Kommission vom 19. Dezember 2000 mit gemeinschaftlichen Referenzanalysemethoden für Spirituosen. Die internationalen Normen für Alkoholtafeln sind mit den in der Richtlinie 76/766/EWG festgelegten Standards identisch und können weiterhin als Grundlage für einzelstaatliche Regelungen dienen.