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Die Mitgliedstaaten können die Dritteinziehung gegebenenfalls nach Maßgabe des nationalen Rechts als eine Maßnahme definieren, die der direkten Einziehung untergeordnet ist oder eine Alternative dazu darstellt.
Ein oder mehrere überseeische Länder und Gebiete und die Mitgliedstaaten, mit denen sie verbunden sind, können auf Verbringungen aus den überseeischen Ländern…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Erträge oder andere Vermögensgegenstände eingezogen werden können, deren Wert…
Der ersuchte Mitgliedstaat kann nach Maßgabe seines innerstaatlichen Rechts: a) die Drittstaatsangehörigen an einen sicheren Ort bringen und dort unterbringen;…
Bei der Durchführung dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass unter außergewöhnlichen Umständen die Einziehung nicht angeordnet wird, wenn…
Da Vermögensgegenstände häufig für die Zwecke der Einziehung gesichert werden, sind Sicherstellung und Einziehung eng miteinander verbunden. In einigen…
Ein Mitgliedstaat, der die Rückführung eines Drittstaatsangehörigen auf dem Luftweg wünscht, prüft, ob hierfür ein Direktflug in den Zielstaat genutzt werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.