Erwägungsgrund 77 32025L0001
Um einem betreffenden Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen Finanzstabilität zu bieten, sollte ein Moratorium für Rückkaufsrechte der Versicherungsnehmer eingeführt werden. Durch ein solches Moratorium und die sich daraus ergebende Finanzstabilität des betreffenden Unternehmens sollte den Abwicklungsbehörden ausreichend Zeit eingeräumt werden, um das Unternehmen zu bewerten und zu beurteilen, welche Abwicklungsinstrumente angewandt werden sollten. Ein solches Moratorium sollte zudem die Gleichbehandlung der Versicherungsnehmer gewährleisten und somit etwaige nachteilige finanzielle Auswirkungen auf jene Versicherungsnehmer verhindern, die nicht zu den ersten gehören würden, die ihre Police zurückkaufen. Da eines der Ziele der Abwicklung in der Kontinuität des Versicherungsschutzes besteht, sollten die Versicherungsnehmer weiterhin alle in den betreffenden Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vorgesehenen obligatorischen Zahlungen leisten, einschließlich im Falle von Rentenverträgen.