Erwägungsgrund 11 32010L0024
Eine allgemeine Verpflichtung, Ersuchen und Schriftstücke in elektronischer Form über ein elektronisches Netzwerk zu übermitteln, und präzise Vorschriften über die in den Ersuchen und Dokumenten zu verwendenden Sprachen sollten es den Mitgliedstaaten erlauben, Ersuchen rascher und leichter zu bearbeiten.