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Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, Daten für bestimmte Statistiken auf zentraler Ebene zu erheben, um sie der Kommission zu übermitteln. Dies bedeutet, dass sie zumutbare Anstrengungen unternehmen sollten, um die betreffenden Daten zu erheben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, das Ziel der Datenerhebung zu verwirklichen, wenn dies für den betreffenden Mitgliedstaat mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand oder hohen Kosten verbunden ist.
Die Mitgliedstaaten bemühen sich, die in Absatz 2 genannten Daten auf zentraler Ebene zu erheben.
Die Unterschiede der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen erschweren den Vergleich, und die Erfassung statistischer Daten sollte für die…
Die Mitgliedstaaten beschaffen die erforderlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Verringerung des Beantwortungsaufwands und der Vereinfachung der…
Was die Grundlage für die erhobenen Daten anbelangt, so treffen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen, die sie für geeignet halten, um die Qualität der Ergebnisse…
Um eine reibungslose Verwaltung dieser Regelung sicherzustellen, müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Kommission die nötigen statistischen…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig die wichtigsten Daten übermitteln, damit relevante, aktuelle Informationen über die Programmdurchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.