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Bis zum 30. April 2020 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung und Wirkung dieser Richtlinie und insbesondere über den Grad der Harmonisierung der regelmäßigen technischen Überwachung, die Wirksamkeit der Bestimmungen über den Anwendungsbereich, die Prüfungshäufigkeit, die gegenseitige Anerkennung der Prüfbescheinigungen bei einer erneuten Zulassung eines Fahrzeugs aus einem anderen Mitgliedstaat und die Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung der Einführung einer elektronischen Plattform für Fahrzeuginformationen im Sinne des Artikels 16. In dem Bericht wird außerdem geprüft, ob die Anhänge insbesondere unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Methoden aktualisiert werden müssen. Der Bericht wird nach Anhörung des in Artikel 19 genannten Ausschusses übermittelt und ihm werden gegebenenfalls Legislativvorschläge beigefügt.
Bis zum 30. April 2019 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen auf unabhängige Studien gegründeten Bericht über die Wirksamkeit der Einbeziehung von leichten Kraftfahrzeuganhängern und zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie. In dem Bericht wird die Entwicklung der Straßenverkehrssicherheit in der Union bewertet, und für jede Unterklasse der Fahrzeuge der Klasse L werden die Ergebnisse der nationalen Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit verglichen, wobei die von diesen Fahrzeugen durchschnittlich zurückgelegte Entfernung berücksichtigt wird. Die Kommission bewertet insbesondere, ob die Standards und die Kosten der regelmäßigen technischen Überwachung für jede Fahrzeugklasse den gesteckten Zielen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit angemessen sind. Der Bericht wird durch eine umfassende Folgenabschätzung ergänzt, in der Kosten und Nutzen in der gesamten Union unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Mitgliedstaaten analysiert werden. Der Bericht wird spätestens sechs Monate vor der Vorlage eines etwaigen Legislativvorschlags bereitgestellt, mit dem neue Klassen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie aufgenommen werden sollen.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre, erstmals bis zum 29. November 2019 einen Bericht über die Anwendung dieser…
Bis zum 20. Mai 2020 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen dieser Richtlinie.…
Bis zum 20. Juli 2030 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie durch die…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 30. September 2020 und in der Folge alle vier Jahre auf der Grundlage der von den…
Bis zum 18. April 2026 und danach alle fünf Jahre legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Diese…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 28. November 2019 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.