Erwägungsgrund 3 32014L0046
Es sollte eine Verpflichtung zur endgültigen Aufhebung der Zulassung eines Fahrzeugs, das laut einer Mitteilung als Altfahrzeug gemäß der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates behandelt wurde, eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, in den nationalen Gesetzen sonstige Gründe für die Aufhebung einer Zulassung festzulegen.