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Die Mitgliedstaaten sollten durch diese Richtlinie nicht daran gehindert werden, den von ihren zuständigen Behörden gespeicherten Datensatz als die wichtigste Informationsquelle für die in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeuge anzusehen. Die Mitgliedstaaten sollten ein elektronisches Verbundsystem mit Daten aus nationalen elektronischen Datenbanken nutzen können, um den Informationsaustausch zu erleichtern.
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollten fahrzeugbezogene Informationen in…
Die Mitgliedstaaten unterstützen sich gegenseitig bei der Durchführung dieser Richtlinie. Sie können bilateral oder multilateral Informationen austauschen, um…
Artikel 9 erhält folgende Fassung: Die Mitgliedstaaten unterstützen sich gegenseitig bei der Durchführung dieser Richtlinie. Sie können bilateral oder…
Artikel 9 der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge sieht vor, dass die Mitgliedstaaten sich gegenseitig bei…
Die Mitgliedstaaten sollten einander das Recht auf Zugang zu ihren Fahrzeugzulassungsdaten gewähren, um den Informationsaustausch zu verbessern und die…
Um die Straßenverkehrssicherheit in der gesamten Union zu verbessern und die Gleichbehandlung von Fahrern, und zwar von gebietsansässigen und nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.