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Jeder Mitgliedstaat gestattet der zuständigen Behörde jedes anderen Mitgliedstaats den automatisierten Zugang zu den folgenden Informationen zu nationalen Fahrzeugregistrierungen:
Identifizierungsdaten von Fahrzeugen;
Identifizierungsdaten der Eigentümer und der Halter des Fahrzeugs, auf deren Namen das Fahrzeug nach dem Recht des Zulassungsmitgliedstaats zugelassen ist.
Der Zugang zu den Informationen nach Absatz 1 wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
der Zugang steht im Zusammenhang mit einer Ermittlung wegen des Verdachts auf Mehrwertsteuerbetrug oder dient dazu, Mehrwertsteuerbetrug aufzudecken;
der Zugang erfolgt über einen Eurofisc-Verbindungsbeamten im Sinne von Artikel 36 Absatz 1, der eine persönliche Nutzerberechtigung für die elektronischen Systeme besitzt, die den Zugang zu diesen Informationen erlaubt.
Die Kommission legt die Datenelemente von Informationen und die technischen Einzelheiten der automatisierten Abfrage der Informationen gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels sowie die praktischen Modalitäten der Bedingungen des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels im Wege von Durchführungsrechtsakten fest, damit der Mitgliedstaat, der die Informationen bereitstellt, den Eurofisc-Verbindungsbeamten, der Zugang zu den Informationen erhält, identifizieren kann. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 58 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Jeder Mitgliedstaat gestattet der zuständigen Behörde jedes anderen Mitgliedstaats den automatisierten Zugang zu den…
der folgende Titel wird vor Artikel 17 eingefügt: „ABSCHNITT 1 Automatisierter Zugang zu bestimmten, in nationalen elektronischen Systemen gespeicherten…
Die Mitgliedstaaten gestatten den nationalen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten und Europol zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten den…
Um die Identifizierung des Fahrzeugs und des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs, für das eine Nichtentrichtung der Maut festgestellt wurde, zu ermöglichen,…
Die zuständigen Behörden müssen die Möglichkeit haben, einen direkten und indirekten Zugang zu identifizieren, wenn die Suchanfrage nicht von einem bekannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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