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Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für Fahrzeuge gemäß Artikel 2 Nummer 1 Buchstaben a, b und c Angaben über Zahl und Schwere der in Anhang II und gegebenenfalls in Anhang III aufgelisteten Mängel, die an von einzelnen Unternehmen betriebenen Fahrzeugen festgestellt werden, in das nach Artikel 9 der Richtlinie 2006/22/EG errichtete Risikoeinstufungssystem eingegeben werden. Bei der Zuweisung eines Risikoprofils zu einem Unternehmen können die Mitgliedstaaten auf die Kriterien in Anhang I zurückgreifen. Anhand dieser Angaben werden Unternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung strenger und häufiger kontrolliert. Das Risikoeinstufungssystem wird von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten betrieben. Zum Zwecke der Anwendung von Unterabsatz 1 nutzt der Zulassungsmitgliedstaat die nach Maßgabe des Artikels 18 Absatz 1 erhaltenen Angaben anderer Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten können eine zusätzliche freiwillige technische Überwachung gestatten. Angaben zur Einhaltung der Anforderungen an die Verkehrs- und Betriebssicherheit aus einer solchen freiwilligen technischen Überwachung können zur Verbesserung des Risikoprofils eines Unternehmens herangezogen werden.
Jedes Unternehmen mit Sitz im Inland wird nach der relativen Anzahl und Schwere der ihm zuzurechnenden Verstöße nach Anhang I der Verordnung (EU) 2016/403 in…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I ELEMENTE DES RISIKOEINSTUFUNGSSYSTEMS Das Risikoeinstufungssystem soll als Grundlage für eine…
Unterwegskontrollen sollten durch ein Risikoeinstufungssystem erleichtert werden. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 müssen die Mitgliedstaaten das aufgrund…
Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen prüfen die Mitgliedstaaten und die Kommission gemeinsam die Zuverlässigkeit und Relevanz der Kriterien gemäß Anhang…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Betreiber und Eigentümer Systeme für die unabhängige Überprüfung erstellen und eine Beschreibung dieser Systeme…
Die zuständigen Behörden wachen regelmäßig darüber, ob die Unternehmen, denen sie die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers erteilt haben, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.